Strategische Ziele und Finanzen
Zur Umsetzung des Leitbilds definiert der Kanton fünf strategische Handlungsfelder, welche die zentralen Steuerungsbereiche der zukünftigen Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden bündeln. Jedes Handlungsfeld ist mit einer klar formulierten strategischen Zielsetzung hinterlegt, welche die langfristige Entwicklungsrichtung vorgibt. Die Strategischen Handlungsfelder sind mit gezielten Investitionen verbunden. Gleichzeitig bringen sie langfristige Effizienzgewinne und Einsparungspotenziale mit sich.
Die Umsetzung der strategischen Ziele
Die Umsetzung erfolgt rollenspezifisch: Für jedes Handlungsfeld sind die Aufgaben und Massnahmen des Kantons, der Gemeinden sowie der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringenden (GVR/LE) klar definiert. Damit wird eine verbindliche Führungsstruktur geschaffen, welche Verantwortlichkeiten transparent regelt und eine koordinierte Weiterentwicklung des Systems ermöglicht. Regionen, die heute noch nicht als Gesundheitsversorgungsregion organisiert sind, werden aufgefordert, mit hoher Priorität eine entsprechende Organisationsstruktur zu schaffen. Bis zur formellen Konstituierung liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung weiterhin vollumfänglich bei den Gemeinden.
Die strategischen Handlungsfelder bilden gemeinsam den verbindlichen Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden. Durch die Kombination aus klaren Zielsetzungen, strategischen Stossrichtungen und rollenspezifisch definierten Massnahmen wird eine strukturierte, priorisierte und langfristig steuerbare Umsetzung gewährleistet.
Ziel 1: Integrierte Versorgung und regionale Versorgungssicherheit
Sicherstellung einer flächendeckenden, sektorenübergreifenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung durch den konsequenten Ausbau integrierter Versorgungsmodelle. Dieses Handlungsfeld stärkt die Gesundheitsversorgungsregion als tragendes Organisationsmodell, fördert koordinierte Versorgung mit Case Management und sichert die Kapazitäten der Hausarztmedizin, in der Akutsomatik, im Pflegebereich sowie in der psychiatrischen Versorgung.
Stossrichtungen
1. Das Modell der Gesundheitsversorgungsregionen wird konsequent weiterentwickelt, mit dem Ziel, Dienstleistungen möglichst koordiniert und aus einer Hand anzubieten. Regionen, die noch keine entsprechend organisierte Struktur etabliert haben, schaffen die organisatorischen Voraussetzungen für eine integrierte regionale Versorgungsorganisation.
2. Die Implementierung integrierter Versorgungsmodelle wird systematisch vorangetrieben und entlang der gesamten Versorgungskette gestärkt.
3. Eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sichergestellt. Dazu werden geeignete Koordinationsstrukturen – insbesondere in Form von Case Management – etabliert und weiterentwickelt.
4. Das Kantonsspital Graubünden nimmt in seiner Funktion als Zentrumsspital eine zentrale versorgungsrelevante Rolle ein und stellt die Sicherung des akutmedizinischen Gesundheitsversorgungsangebots für den gesamten Kanton Graubünden sicher.
5. Die Psychiatrischen Dienste Graubünden tragen die Verantwortung für die psychiatrische Versorgung im Kanton Graubünden und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung.
Massnahmen des Kantons
- Der Kanton fördert das Modell der Gesundheitsversorgungsregionen und setzt Vorgaben, diese zu implementieren (Verpflichtung).
- Der Kanton prüft und implementiert die Rahmenbedingungen für die Übergangspflege und Anschlussangebote.
- Der Kanton steuert über Leistungsaufträge und Spitalplanung; er finanziert die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) gemäss Auftrag.
- Prüfung finanzieller Unterstützung für den hausärztlichen Notfalldienst.
Massnahmen der Gemeinden
- Die Gemeinden stellen die Finanzierung und Förderung von berufsbegleitenden Massnahmen (z.B. Angebot an Berufsschulen usw.) sicher.
- Die Gemeinden stellen eine hausärztliche Versorgung sicher (ggf. über GVR).
- Die Gemeinden setzten Konzepte wie z.B. Gruppenpraxen inkl. Bauinvestitionen um.
Massnahmen der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringenden
- Ausbau von regionalen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten im stationären und ambulanten Bereich für in- und ausländische Mitarbeitende.
- Stärkung der kantonsweiten Zusammenarbeit in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zwischen allen Spitälern des Kantons Graubünden.
- Förderung der Arbeitgeberattraktivität durch innovative Arbeitszeitmodelle, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gezielte Anreize.
- Führungsgremien von Organisationen / Institutionen / Spitälern stellen aktive Bindung und Rückgewinnung von Fachkräften sicher.
- Umsetzung von Praxisassistenzarzt-Programmen.
Ziel 2: Demografie und Fachkräfte
Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden abgefedert, indem der regionale Fachkräftebedarf langfristig sichergestellt wird. Im Fokus stehen Ausbildungsinitiativen, innovative Arbeitszeitmodelle, interkantonale Zusammenarbeit in der Weiterbildung sowie Massnahmen zur Bindung und Rückgewinnung von Fachkräften.
Stossrichtungen
1. Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote im Gesundheitsbereich werden gezielt gestärkt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
2. Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung innovativer Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle werden im Rahmen der gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten verbessert.
3. Attraktive Arbeitsbedingungen für die hausärztliche Versorgung sowie für alternative Modelle der Grundversorgung werden geschaffen und weiterentwickelt. Dazu gehören insbesondere Gemeinschaftspraxen, interprofessionelle Versorgungsmodelle, der Einsatz von Advanced Practice Nurses sowie weitere spezialisierte Fachfunktionen.
Massnahmen des Kantons
- Der Kanton fördert Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote im Gesundheitswesen.
- Der Kanton schafft Rahmenbedingungen für innovative Arbeitszeitmodelle, Arbeitsbedingungen, Tourismusschwankungen zusammen mit dem KIGA.
- Das Gesundheitsamt beschäftigt sich zusammen mit dem BSH rund um das Thema der betreuenden Angehörigen.
Massnahmen der Gemeinden
- Die Gemeinden stellen die Finanzierung und Förderung von berufsbegleitenden Massnahmen (z.B. Angebot an Berufsschulen usw.) sicher.
- Die Gemeinden stellen eine hausärztliche Versorgung sicher (ggf. über GVR).
- Die Gemeinden setzten Konzepte wie z.B. Gruppenpraxen inkl. Bauinvestitionen um.
Massnahmen der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringenden
- Ausbau von regionalen Ausbildungs- und Weiterbildungsangeboten im stationären und ambulanten Bereich für in- und ausländische Mitarbeitende.
- Stärkung der kantonsweiten Zusammenarbeit in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zwischen allen Spitälern/Kliniken des Kantons Graubünden.
- Förderung der Arbeitgeberattraktivität durch innovative Arbeitszeitmodelle, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gezielte Anreize.
- Führungsgremien von Organisationen/Institutionen/Spitälern stellen aktive Bindung und Rückgewinnung von Fachkräften sicher.
- Umsetzung von Praxisassistenzarzt-Programmen.
Ziel 3: Angebot und Kooperationen
Stärkung differenzierter Versorgungsangebote durch interprofessionelle und intersektorale Kooperationen zur Nutzung von Synergien und Effizienzpotenzialen im Gesundheitswesen.
Dieses Handlungsfeld zielt auf die abgestufte Leistungskoordination in der Akutsomatik gemäss Versorgungsmatrix, auf Kooperationen zwischen Institutionen sowie auf neue regionale Versorgungsmodelle ab.
Stossrichtungen
1. Die Rolle des Zentrumsspitals wird im Bereich der Zentrumsleistungen und der hochspezialisierten Medizin klar definiert und gestärkt. Die Steuerung durch den Kanton wird neu definiert. Die entsprechenden fachlichen Disziplinen werden eigenständig oder in Kooperation mit geeigneten überkantonalen Partnern sichergestellt.
2. Die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen Zentrumsspital und Regionalspitälern wird klar abgestimmt und die Steuerung durch den Kanton gestärkt. Die Koordination zwischen Zentrums- und Grundversorgung wird strukturell gestärkt.
3. Übergangsangebote wie Akut- und Übergangspflege, Entlastungs- und Ferienbetten sowie weitere flexible Versorgungsformen werden bedarfsgerecht ausgebaut und koordiniert weiterentwickelt.
4. Eine gemeinsame, kantonal koordinierte Rettungsorganisation wird strukturell geprüft und weiterentwickelt, mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und effizienten Notfallversorgung.
5. Regionale ambulante vor- und nachgeburtliche Angebote werden gestärkt und weiterentwickelt. Dazu zählen beispielsweise Kompetenzzentren für Familien, Beleghebammen-Modelle, hebammengeleitete Geburten sowie Geburtshäuser mit klar geregelten Kooperationsstrukturen.
Massnahmen des Kantons
- Der Kanton nimmt seine Rolle in der Ausrichtung/Leistungseinkauf/Mitsprache aktiv wahr.
- Der Kanton bringt sich ein in den Aufgaben zwischen KSGR als Zentrumsspital und Regionalspitälern als Grundversorger.
- Der Kanton initialisiert ein Projekt zur Erarbeitung einer gemeinsamen, koordinierten Rettungsorganisation.
- Der Kanton fördert regionale ambulante und nachgelagerte Angebote in der Geburtshilfe.
Massnahmen der Gemeinden
- Die Gemeinden verantworten und finanzieren Angebot und Kooperationen als Auftrag an die GVR/LE.
Massnahmen der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringenden
- Umsetzung des Rettungskonzeptes.
- Umsetzung von Übergangsangeboten (Übergangspflege usw.).
- Umsetzung von neuen Modellen in der Geburtshilfe (z.B. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Geburtshaus, hebammengeleitete Geburten, usw.).
- Umsetzung von Kooperationsmodelle und überregionale Abstimmung des Angebots.
Ziel 4: Digitale Transformation
Systematische Erhöhung des digitalen Reifegrades im Gesundheitswesen, um über reine Digitalisierung hinaus die strukturelle Transformation zu ermöglichen und zukunftsfähige, technologiegestützte Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Im Vordergrund stehen gemeinsame Plattformlösungen, digitale Informationssysteme, Datenaustauschstrukturen sowie die Berücksichtigung gemeinsamer Beschaffungsmodelle.
Stossrichtungen
1. Zur Förderung der digitalen Transformation werden geeignete Anreizmechanismen für Leistungserbringenden im Gesundheitswesen entwickelt und implementiert.
2. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgt koordiniert und in enger Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Versorgungskette.
3. Technologiegestützte Versorgungsangebote – insbesondere telemedizinische und digital unterstützte Modelle – werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen gezielt gefördert und mitfinanziert.
4. Ein einheitliches, kantonsweites Radiologiekonzept wird erstellt. Dieses umfasst eine zentrale PACS-Anbindung sowie eine strukturierte, standortübergreifende radiologische Zusammenarbeit zwischen Zentrumsspital und Regionalspitälern.
Massnahmen des Kantons
- Der Kanton prüft die Vergabe eines Leistungsauftrags an eine geeignete Organisation für die Optimierung des Datenaustausches und der digitalen Patientenpfade (z.B. an den Verein Pro Digitalisierte Gesundheitseinrichtungen [VPDG]).
- Der Kanton beteiligt sich finanziell an der Umsetzung technologieunterstützter Angebote (z.B. Telemedizin).
- Der Kanton beteiligt sich an der Beschaffung von digitalen Lösungen.
- Der Kanton beauftragt ein einheitliches Radiologiekonzept (z.B. an den VPDG).
Massnahmen der Gemeinden
- Keine Massnahmen
Massnahmen der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringenden
- Aufbau einer interoperablen, mandantenfähigen Klinikinformationsplattform als zentraler Zugang zur Gesundheitsversorgung.
- Entwicklung und Förderung eines definierten Umgangs mit neuen Technologien (Hometreatment, Telemedizin usw.).
- Implementierung technologieunterstützter Angebote.
- Umsetzung einer gemeinsamen Radiologie-Infrastruktur im Kanton GR.
Ziel 5: Finanzierung und regulatorische Gestaltungsspielräume
Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle und Nutzung regulatorischer Spielräume zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung.
Dieses Handlungsfeld umfasst Pilotfinanzierungen, neue Versorgungs- und Finanzierungsmodelle in Kooperation mit Partnern sowie die gezielte Steuerung über Leistungsaufträge und gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Stossrichtungen
1. Für innovative Pilotprojekte werden geeignete Finanzierungsmodelle entwickelt und erprobt.
2. Neue Versorgungs- und Finanzierungsmodelle werden in Kooperation zwischen Gesundheitsversorgungsregionen, Leistungserbringenden und weiteren Partnern – insbesondere Versicherungen – entwickelt und umgesetzt.
Massnahmen des Kantons
- Entwicklung innovativer, kantonsangepasster Finanzierungsmodelle für Pilotprojekte (z.B. via Experimentierartikel KPG Art. 27 & Art. 35).
- Der Kanton prüft Finanzierungsmodelle für die Massnahmen aus dem Leitbild.
- Der Kanton setzt die Rahmenbedingungen für alle Umsetzungsmassnahmen aus dem Leitbild.
Massnahmen der Gemeinden
- Keine Massnahmen
Massnahmen der Gesundheitsversorgungsregionen und Leistungserbringende
- Die Gesundheitsversorgungsregionen und die Leistungserbringenden entwickeln neue Versorgungs-und (Mit-)Finanzierungsmodelle gemeinsam mit Partnern (z.B. Versicherungen).
Erste Schätzung der benötigten finanziellen Mittel und Einsparungspotenziale
Die Umsetzung des Leitbilds ist mit gezielten Investitionen verbunden. Gleichzeitig eröffnen strukturelle Anpassungen und neue Kooperationsmodelle mittel- bis langfristig Effizienzgewinne und Einsparungspotenziale. Die nachfolgende Übersicht enthält eine erste Grobschätzung der finanziellen Auswirkungen ausgewählter Massnahmen in den strategischen Handlungsfeldern. Sie dient als Orientierungsrahmen für die weitere politische und finanzielle Planung. Die ausgewiesenen Beträge stellen Richtwerte dar und basieren auf heutigen Annahmen; sie werden im Rahmen der konkreten Umsetzung weiter präzisiert.
Die Darstellung zeigt:
- wo gezielte Investitionen notwendig sind, um Versorgungssicherheit, Qualität und Innovation zu gewährleisten,
- in welchen Bereichen strukturelle Optimierungen zu Entlastungen führen können,
- sowie wie sich die finanzielle Verantwortung zwischen Kanton und Gemeinden verteilt.