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Handlungsbedarf

Der Kanton hält ausdrücklich an den Gesundheitsversorgungsregionen als strategisches Steuerungsinstrument fest und fördert konsequent die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung. Handlungsbedarf besteht bei der Weiterentwicklung des Rettungswesens und in der Geburtshilfe. Das Gesundheitsleitbild bildet die Grundlage für die Spitalplanung. Gemäss der derzeitigen Planung soll die neue Spitalliste 2028 in Kraft gesetzt werden können.

Themenübersicht

Gesundheits­versorgungs­regionen
Rettungswesen
Psychiatrische Versorgung
Hausärztlicher Notfalldienst
Selbstdispensation
Fachkräftemangel
Geburtshilfe
Zentrumsspital

Weiterentwicklung Gesundheits­versor­gungs­­regionen

Mit dem Leitbild 2013 zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden wurden die zwölf Gesundheits­versorgungsregionen als struktureller Ordnungsrahmen eingeführt. Dieses Modell hat sich als tragfähige Grundlage für die integrierte Versorgung erwiesen.

Der Kanton hält ausdrücklich an den Gesundheitsversorgungsregionen als strategisches Steuerungsinstrument fest und fördert konsequent die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung.

Rettungswesen

Die Erarbeitung der neuen Versorgungs­matrix sowie die strukturellen Entwick­lungen im Spitalwesen der vergangenen Jahre haben im Bereich der Rettungs­organisation Handlungsbedarf aufge­zeigt. Die bestehende Organisation wurde im Rahmen der Erarbeitung des Leitbildes diskutiert. Zur vertieften Analyse der aktuellen Strukturen und zur Prüfung möglicher Weiterentwicklungs­varianten wird im dritten Quartal 2026 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel ist es, eine gemeinsame, zukunftsfähige, koordinierte und qualitativ hochwertige Ausgestaltung des Rettungswesens sicherzustellen. Die Ergebnisse werden in die Weiterentwicklung der Versorgungsmatrix einfliessen.

Psychiatrische Versorgung

Die psychiatrische Versorgung im Kanton Graubünden ist heute weitgehend zentral über die Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) organisiert. Es bestehen zahlreiche Kooperationsmodelle in den Gesundheitsversor­gungsregionen, etwa mit Spitälern, Spitex-Organisationen, sowie Langzeit-Institutionen. Ziel ist es, die psychiatrische Versorgung künftig noch stärker dezentral und vernetzt zu gestalten, sodass die erforderliche Unterstützung möglichst nahe am Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten erfolgen kann.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Kompetenzen in der Grundversorgung. Pflegeinstitutionen, Spitex-Organisationen und Gesundheitsfachpersonen sehen sich zunehmend mit komplexen psychiatrischen Fragestellungen konfrontiert. Daher sollen Aus- und Weiterbildungsangebote sowie punktuelle fachliche Beratung systematisch ausgebaut werden. Vernetzungsplattformen und Fortbildungsprogramme ermöglichen einen besseren Wissenstransfer, fachlichen Austausch und Koordination.

Besondere Herausforderungen bestehen in der Schnittstelle zwischen Langzeitpflege und Alterspsychiatrie. Gerade bei älteren Menschen kann ein Wechsel des Wohnorts zu einer deutlichen Destabilisierung führen. Ziel ist daher, psychiatrische Betreuung stärker in bestehenden Pflege- und Betreuungs­strukturen zu verankern und unnötige Hospitalisationen zu vermeiden. Konsiliar- und Unterstützungsangebote für Pflegeeinrichtungen können dazu beitragen, Patientinnen und Patienten möglichst im gewohnten Umfeld zu stabilisieren.

Auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestehen weiterhin eine hohe Nachfrage und teilweise lange Wartezeiten. Mit der neuen stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie in Chur, den niederschwelligen Walk-in-Angeboten und den optimierten Fallmanagementprozessen, werden Notfälle schneller erfasst und das System insgesamt entlastet.

Langfristig zielt die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen PDGR, somatischen Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Spitex-Organisationen sowie Pflegeinstitutionen zu stärken, Kompetenzen in der Fläche auszubauen und die Versorgung stärker am Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten auszurichten.

Hausärztlicher Notfalldienst

Im Rahmen der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung kommt dem hausärztlichen Notfall- und Hintergrunddienst eine zentrale Bedeutung zu. Zu den Berufspflichten der Hausärztinnen und Hausärzte gehört es, die Grundversorgung ganzjährig und rund um die Uhr (24/7) sicherzustellen. Bereits heute gewährleisten sie diese Bereitschaft, oftmals ohne direkte oder kostendeckende Entschädigung. Insbesondere in Regionen mit geringer personeller Abdeckung oder eingeschränkten Vertretungs­möglichkeiten führt dies zu einer überproportional hohen Belastung einzelner Leistungserbringenden und beeinträchtigt die Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit. Im Rahmen der Leitbilddiskussionen wurde diese strukturelle Herausforderung klar benannt. Die Frage einer tragfähigen Finanzierung und organisatorischen Weiterentwicklung des hausärztlichen Notfalldienstes wird deshalb zur vertieften Prüfung aufgenommen, mit dem Ziel, die Versorgung und deren Qualität langfristig zu sichern und die Rahmenbedingungen für die Hausärzteschaft nachhaltig zu stärken.

Selbstdispensation

Im Kanton Graubünden besteht derzeit eine Mischform der Medikamentenabgabe: In Ortschaften, in welchen eine öffentliche Apotheke die Medikamentenversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr sicherstellt, ist die Selbstdispensation der Ärztinnen und Ärzte auf die Erstabgabe beschränkt, während in Ortschaften ohne öffentliche Apotheke die vollständige Arzneimittelabgabe durch die Arztpraxen ein tragendes Element der medizinischen Grundversorgung bildet. Insbesondere in ländlichen und topografisch schwer zugänglichen Regionen gewährt diese unmittelbaren Medikamentenabgabe durch die Ärzteschaft einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

Im Rahmen der Leitbildentwicklung wurde die Möglichkeit einer Wiedereinführung der allgemeinen Selbstdispensation vertieft diskutiert. Im Zuge der Umsetzung der definierten Massnahmen soll deshalb ein entsprechender Gesetzgebungsprozess geprüft werden. Unabhängig davon bleibt die konstruktive Zusammenarbeit mit den öffentlichen Apotheken ausdrücklich gewünscht und soll weiterhin partnerschaftlich gestaltet werden.

Fachkräftemangel in der Peripherie

Der Rückgang an spezialisierten Ärztinnen und Ärzten in peripheren Regionen erschwert die Sicherstellung einer wohnortsnahen, qualitativ hochwertigen Versorgung. Verschärfte Qualitätsanforderungen sowie ungeklärte Haftungs- und Finanzierungsfragen führen dazu, dass gewisse Leistungen – darunter auch spezialisierte präventive Untersuchungen, die in der Vergangenheit durch Hausärztinnen und Hausärzte erbracht wurden – teilweise nicht mehr angeboten oder abgerechnet werden können. Dies gefährdet bestehende Versorgungsstrukturen und schwächt insbesondere in der Fläche die präventive und spezialisierte Grundversorgung.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind daher angepasste regulatorische und tarifarische Lösungen auf kantonaler und nationaler Ebene zu prüfen, welche erweiterte Kompetenzen der Hausärzteschaft rechtlich und finanziell absichern.

Weiterentwicklung der Geburtshilfe

Im Bereich der Geburtshilfe benötigt Graubünden ein diversifiziertes und bedarfsgerechtes Angebot. Gefragt sind Lösungen, die den Bedürfnissen junger und werdender Familien nach wohnortnaher Betreuung Rechnung tragen und gleichzeitig die grösstmögliche Sicherheit und Qualität für Gebärende und Neugeborene gewährleisten.

Gezielt zu fördern sind insbesondere abgestufte Versorgungsmodelle wie:

  • Familienzimmer zur Stärkung der familienzentrierten Betreuung,
  • hebammengeleitete Geburtshilfe bei risikoarmen Schwangerschaften,
  • Geburtshaus mit klar geregelter Anbindung an ein Spital mit Geburtenabteilung und 24- Stunden-Chirurgie,
  • kooperative Modelle mit definierten Sicherheits- und Transferkonzepten.

Der Kanton will die Entwicklung solcher Angebote im Rahmen seiner Versorgungsplanung unterstützen, um Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit langfristig sicherzustellen.

Positionierung des Zentrumsspitals

Graubünden ist aufgrund seiner geografischen Gegebenheiten und seiner ausgeprägten touristischen Dynamik auf ein leistungsfähiges Zentrumsspital angewiesen. Dieses übernimmt nicht nur die zentrale Versorgungsfunktion für den Kanton, sondern ist zugleich als tragender Leistungspartner in der gesamten Südostschweiz positioniert.

Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) kann diese Rolle wahrnehmen, wenn es sich in der Grundversorgung als verlässlicher Partner der Basis- und Regionalspitäler versteht und die Zusammenarbeit entlang klar definierter Versorgungsaufträge aktiv gestaltet. Gleichzeitig stärken gezielte Kooperationen mit dem Kantonsspital Glarus, dem Landesspital Liechtenstein sowie mit Spitälern im Kanton St. Gallen die gemeinsame Positionierung der Südostschweiz im Bereich der spezialisierten und hochspezialisierten Medizin.

Besondere Bedeutung kommt dabei jenen Leistungsbereichen zu, in denen Zeit und Distanz entscheidende Faktoren sind – etwa in der Kinderintensivmedizin oder bei der Versorgung von Polytraumata bei Kindern und Erwachsenen. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin sind durch das KSGR insbesondere jene Disziplinen sicherzustellen, die für die Zentrumsfunktion in einem Peripherie-Kanton zwingend sind, wie beispielsweise die Neurochirurgie, die Gefäss- und Viszeralchirurgie, die Neurologie, die Kardiologie, die Onkologie und weiterführende Fachdisziplinen, die in Abhängigkeit stehen.

Darüber hinaus sollen dort strategische Allianzen mit ausserkantonalen universitären und spezialisierten Kliniken eingegangen werden, wo komplexe, jedoch seltene Krankheitsbilder eine Bündelung von Expertise und Fallzahlen erfordern. Mögliche Partner sind beispielsweise das Kinderspital und das Universitätsspital Zürich sowie das Kinderspital und das Kantonsspital St. Gallen.

Die gezielte Weiterentwicklung von Lehre und Forschung am Kantonsspital Graubünden ist ein zentraler strategischer Pfeiler zur langfristigen Sicherung der medizinischen Qualität und Versorgungskompetenz im Kanton. Als anerkannte Weiterbildungsstätte und in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich trägt das Spital wesentlich zur Ausbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten sowie zur Spezialisierung von Fachärztinnen und -ärzten bei.

Eine starke akademische Verankerung fördert die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte, stärkt die Attraktivität des Standorts und ermöglicht den Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Praxis. Damit wird nicht nur die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten sowie weiterem medizinischem Fachpersonal sichergestellt, sondern auch die Innovationskraft des Gesundheitssystems im Kanton nachhaltig gestärkt.

Neben der medizinischen Zentrumsfunktion ist auch die Rolle des KSGR als Betreiber gemeinsamer Plattformlösungen, Informationssysteme und Digitalisierungsprojekte weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Synergien im Gesamtsystem zu nutzen, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken und die Versorgungsqualität kantonsweit nachhaltig zu erhöhen.

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